Nachhaltigkeit und ESG: Grundlagen und Rahmenbedingungen zur Förderung nachhaltigen Wachstums

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Um sich im Rahmen von ESG- und Nachhaltigkeitsdebatten einzubringen, ist es sehr hilfreich, die Grundlagen und Rahmenbedingungen rund um ESG und Nachhaltigkeit zu kennen.

Pariser Klimaabkommen

Im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde am 12.12.2015 erstmalig ein völkerrechtlicher Vertrag zur Reduzierung der Erderwärmung geschlossen, der 2016 in Kraft trat und sich 195 Länder auf einen weltweiten Klimaschutz geeinigt haben. Die drei langfristigen Ziele des Pariser Klimaabkommens (PA) lauten:

  • Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C
  • Stärkung der Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel
  • Vereinbarkeit der Finanzströme mit den Klimazielen

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs)

Bei den Sustainable Development Goals (SDGs) handelt es sich um 17 globale Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die sich an Regierungen, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft richten. Dieser Aufruf der Vereinten Nationen zu einer globalen Partnerschaft, um Armut zu beenden, den Planeten zu schützen und sicherzustellen, dass alle Menschen Frieden und Wohlstand genießen können. Diese Ziele wurden im Jahr 2015 festgelegt:

  1. Keine Armut: Beendigung der Armut in allen ihren Formen überall.
  2. Kein Hunger: Beendigung des Hungers, Erreichung der Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung sowie Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft.
  3. Gesundheit und Wohlergehen: Sicherstellung einer gesunden Lebensweise und Förderung des Wohlbefindens für alle Menschen jeden Alters.
  4. Hochwertige Bildung: Sicherstellung inklusiver, gerechter und hochwertiger Bildung und Förderung lebenslangen Lernens für alle.
  5. Geschlechtergleichheit: Erreichung der Geschlechtergleichheit und Ermächtigung aller Frauen und Mädchen.
  6. Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen: Sicherstellung der Verfügbarkeit und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle.
  7. Bezahlbare und saubere Energie: Sicherstellung des Zugangs zu bezahlbaren, verlässlichen, nachhaltigen und modernen Energiequellen für alle.
  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Förderung von anhaltendem, inklusivem und nachhaltigem Wirtschaftswachstum, vollständiger und produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle.
  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur: Aufbau einer widerstandsfähigen Infrastruktur, Förderung einer inklusiven und nachhaltigen Industrialisierung und Unterstützung der Innovation.
  10. Weniger Ungleichheiten: Verringerung der Ungleichheit innerhalb von und zwischen Ländern.
  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden: Sicherstellung, dass Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig sind.
  12. Verantwortungsvoller Konsum und Produktion: Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster.
  13. Maßnahmen zum Klimaschutz: Dringende Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen.
  14. Leben unter Wasser: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und marinen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung.
  15. Leben an Land: Schutz, Wiederherstellung und Förderung der nachhaltigen Nutzung der terrestrischen Ökosysteme, nachhaltiges Management der Wälder, Bekämpfung der Wüstenbildung, und Halten und Umkehren des Landverfalls sowie des Verlusts der biologischen Vielfalt.
  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Förderung friedlicher und inklusiver Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung, Bereitstellung von Zugang zur Justiz für alle und Aufbau effektiver, rechenschaftspflichtiger und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen.
  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Stärkung der Umsetzungsmittel und Belebung der globalen Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung.

EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums

Der EU-Aktionsplan, der im März 2018 veröffentlich wurde, verfolgt drei Ziele:

1. die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;

2. finanzielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, zu bewältigen;

3. Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.

Die EU-Kommission hat mit dem EU-Aktionsplan auch zehn konkrete Maßnahmen formuliert, um Kapital in nachhaltige Investitionen umzulenken. Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise die Einführung eines EU-Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten, Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte oder Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung. Die detaillierte Auflistung finden Sie auf der Website der EU-Kommission. 

European Green Deal und Sustainable Finance-Taxonomie

2019 haben sich die europäischen Staaten darauf geeinigt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und somit keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freizusetzen. Zur Erreichung dieses umweltpolitischen Ziels werden die Finanzmärkte eine besondere Rolle einnehmen. Die Umsetzung wird mit der Sustainable Finance-Taxonomie (kurz: Taxonomie) ausgestaltet und Klassifizierungskriterien zur Nachhaltigkeit vorgegeben, um ein einheitliches Verständnis dafür zu entwickeln, welche Wirtschaftsaktivitäten als „nachhaltig“ und somit als Taxonomie- konform angesehen werden. Zudem sollen Anleger von der Taxonomie als Orientierungshilfe profitieren und den Kapitalfluss in Richtung nachhaltiger Investments tätigen können. In der ersten Phase stehen die Klimaziele im Mittelpunkt der EU-Taxonomie. Eine Ausweitung auf soziale Kriterien und Aspekte der Unternehmensführung ist kurz- bis mittelfristig vorgesehen.

ESG-Kriterien

Die Abkürzung „ESG“ steht für Environment, Social und Governance und sollen als Kriterien für Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung herangezogen werden. Die Erweiterung der Taxonomie wird kurz- bis mittelfristig erfolgen und auch weitere Kriterien wie Biodiversität, Soziales und Aspekte zur verantwortungsvollen Unternehmensführung aufnehmen. 

Environment: Umwelt

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
  • Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität

Social: Soziales

  • Achtung der Menschenrechte
  • Verbot von Kinder- & Zwangsarbeit
  • Chancengleichheit und Diversität
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Soziale Auswirkungen des Produktportfolios
  • Verhalten von Lieferanten, Zulieferern, Auftragnehmern
  • etc.

Governance: Unternehmensführung

  • Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
  • Bekämpfung von wettbewerbswidrigen Praktiken
  • Compliance
  • Vielfalt im Aufsichtsrat
  • Unabhängigkeit im Aufsichtsrat
  • etc.
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Mehr über Corinna Pommerening

Corinna Pommerening ist Bankbetriebswirtin, professionelle Vortragsrednerin und Impulsgeberin, zertifizierte Employer Brand Managerin, Autorin von mehreren Fachbüchern und Podcasterin.

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